Die Jungen Liberalen Kiel erkennen das Leid an, das zu Unrecht Verurteilten geschieht. Ursächlich für justizielle Fehlentscheidungen können mangelhafte Ermittlungsarbeiten von Polizeibehörden, die gerichtliche Aufklärung oder die Beweiswürdigung sowie Ausgestaltung verschiedener gesetzlicher Vorschriften sein. Um Menschen vor unrechtmäßiger Verurteilung zu schützen und vor allem nachhaltige Schäden für das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats abzuwenden, fordern wir:
- Mehr Transparenz durch eine systematische Erfassung von Wiederaufnahmeverfahren und deren Ausgang.
- Aufstockung des Personals in der Strafjustiz.
- Vermittlung von Kenntnissen der Aussagepsychologie, Forensik und Kriminalistik sowie von fehlurteilsspezifischen Inhalten in der strafrechtlichen Referendarausbildung.
- Die Anpassung des § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Entschärfung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG). Die gegenwärtige Gesetzeslage sieht eine Entschärfung für Vermögensschäden und Nicht-Vermögensschäden vor. Die derzeitige Entschädigung von 75 Euro pro Tag für Nicht-Vermögensschäden wird einer ungerechten Freiheitsentziehung nicht gerecht. Die Haftentschädigung für unschuldig Verurteilte soll auf 200 Euro pro Tag angehoben werden.
- Der Staat hat sich im Rahmen seiner Möglichkeiten daran zu beteiligen, etwaige Schäden an der Reputation der Verurteilten wieder gutzumachen.
- Von der Entschädigung dürfen keine Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung abgezogen werden.