Der Artikel 11 des Grundgesetzes darf nicht mit dem Tod enden

Die Jungen Liberalen Schleswig Holstein fordern die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass das Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein dahingehend zu ändern ist, dass eingeäscherte Verstorbene nach Einverständnis des Grundeigentümers an dem Ort verbleiben dürfen, den sie vorher bestimmt haben.