Geschlechtsneutrale Formulierung des § 183 StGB

Für die Jungen Liberalen Kiel ist die Gleichberechtigung der Geschlechter eine der Grundvoraussetzungen für die individuelle Freiheit. Daher gilt es für uns, jede Verletzung dieser Freiheit ernst zu nehmen und notfalls durch den Staat sanktionieren zu lassen. Wir halten daher die Formulierung des § 183 I StGB nicht mehr für zeitgemäß, der eine Bestrafung ausschließlich für Männer vorsieht. Dementsprechend ist die Formulierung von „Ein Mann, der“ durch „Wer“ zu ersetzen.

Begründung: § 183 StGB ist Teil einer sehr komplex ausdifferenzierten Gesetzessystematik zum Thema der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Diese Norm und der folgende § 183a StGB sehen eine Bestrafung aufgrund des öffentlichen Entblößens zu verschiedenen Zwecken vor. Der § 183 StGB zielt dabei auf die konkrete Belästigung einer einzelnen Person ab. Obwohl die tatsächliche Anzahl derjenigen Frauen, die einen Mann durch Entblößen ihres Körpers belästigen, zumindest im Hellfeld äußerst gering erscheint, sehen wir der Gleichbehandlung der Geschlechter in dieser Norm nicht Genüge getan, wenn eine Bestrafung ausschließlich auf den Mann zielt. Es gibt außerdem die Möglichkeit eines Dunkelfeldes von Männern, die sich schämen oder sich vor einer Degradierung durch andere fürchten, wenn sie sich aufgrund einer öffentlichen sexuellen Belästigung durch eine Frau behördlich melden bzw. Strafanzeige erstatten wollen. Dem gilt es, entgegenzuwirken.

Des Weiteren beschloss der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bereits im Januar 2017 einstimmig, die Forderung nach einer geschlechtsneutralen Formulierung, wie sie auch in jedem anderen Tatbestand üblich ist, zu unterstützen.