Sunset-Klausel

Die Jungen Liberalen Kiel halten es für wichtig, ihre eigene Beschlusslage regelmäßig zu überprüfen. Viele Beschlüsse fallen nach einigen Jahren aus der Zeit oder werden nach einiger Zeit in Teilen oder sogar vollständig obsolet (z.B. durch die Umsetzung enthaltener Forderungen). Daher sollen alle Beschlüsse der Jungen Liberalen in Zukunft mit einer Auslaufklausel, nach Vorbild der amerikanischen Sunset-Klausel versehen werden.
Um die Beschlusslage regelmäßig zu überprüfen und aktuell zu halten, fordern wir im Einzelnen:

1. Einführung einer Sunset-Klausel für die neuen Beschlüsse

Neue Beschlüsse werden mit einer Sunset-Klausel versehen. Der Antragsteller hat die Pflicht eine bestimmte zeitliche Beschränkung für die Gültigkeit des von ihm eingebrachten Antrags vorzuschlagen und kann dabei zwischen folgenden Gültigkeitsdauern wählen: 3, 5 oder 10 Jahre. Der Kreiskongress kann die vom Antragssteller beantragte Gültigkeitsdauer ändern, soweit sich eine Stimmenmehrheit dafür findet.
Alle nach Einführung der Klausel gefassten Beschlüsse verlieren ihre Gültigkeit somit spätestens nach 10 Jahren, wenn sie nicht erneut durch ein Beschlussorgan der Jungen Liberalen bestätigt werden.
Der Kreisvorstand archiviert sämtliche ausgesonderte Anträge in elektronischer Form. Eine Veröffentlichung findet nicht statt.

2. Bestätigung der Beschlusslage

Eine Bestätigung der Beschlusslage erfolgt durch den Kreiskongress. Um zu verhindern, dass sich der Kreiskongress zu lange mit der Überprüfung bereits bestehender Beschlusslage auseinandersetzt, erfolgt diese nach folgendem Verfahren: Der Kreisvorstand gibt eine Empfehlung für zu bestätigende/ streichende Beschlüsse und eine Sunset-Klausel für bestehende Beschlüsse an den Kreiskongress. Dieser kann die vorgeschlagenen Beschlüsse durch ein Votum bestätigen/streichen und ggf. anpassen. Eine Übersicht über die zu bestätigenden Beschlüsse wird den Mitglieder per Mail mit dem Antragsbuch zugesandt. Den Mitgliedern ist es möglich gegen die Empfehlung des Kreisvorstandes zu stimmen und eine Bestätigung oder Streichung von Beschlüssen zu fordern.

3. Überprüfung der bestehenden Beschlusslage

In einem ersten Schritt folgt eine Überprüfung der Beschlusslage, die älter als 8 Jahre ist. Bis zum 31.12.2021 werden hierzu alle Anträge überprüft, die vor dem 01.01.2013 verabschiedet wurden Danach erfolgt die Überprüfung aller weiteren Beschlüsse in 4-Jahres-Schritten.
Bis zum 31.12.2022: Überprüfung aller Beschlusslage, die vor dem 01.01.17 verabschiedet wurde.
Bis zum 31.12.2023: Überprüfung aller Beschlusslage, die vor dem 20.02.21 verabschiedet wurde

Danach erfolgt die Überprüfung gemäß der durch die Sunset-Klausel festgelegten Ablaufdauer.