Angleichung des Kommunalwahlrechts an das Landtagswahlrechts – mit 2 Stimmen zur politischen Diversität

Bei den Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein gibt es im Gegensatz zur Landtags- und Bundestagswahl nur eine Stimme. Mit dieser einen Stimme wird eine konkrete Person aus dem jeweiligen Wahlbezirk der Gemeinde / des Kreises gewählt und nicht die betreffende Partei.

Sämtliche Parteien im Land haben geäußert, dass es von Jahr zu Jahr schwieriger wird, alle Wahlkreise in den Kommunen zu besetzen. Dies trifft kleinere Parteien naturgemäß stärker als größere und mitgliederstärkere Parteien.

Wenn eine Partei nicht alle Wahlbezirke mit einer Person besetzen kann, kann sie auch nicht in den betreffenden Wahlbezirk nicht gewählt werden. Dies führt dazu, dass z.B. ein Anhänger der Grünen, SSW, FDP (nicht abschließend) seiner Partei, die derjenige gerne in der Gemeindevertretung bzw. Kreistag vertreten sehen möchte, nicht wählen kann – zwei Straßen weiter aufgrund des Wahlbezirkszuschnitts wäre es wiederrum möglich. Dies führt dazu, dass in den kleinen Gemeinden die politische Diversität abnimmt.

Daher fordern die JuLis Kiel die Einführung eines Systems mit Erst- und Zweitstimme! Somit können die Bürgerinnen und Bürger im gesamten Gemeindegebiet die Liste einer Partei wählen, die ggf. nicht überall einen Direktkandidaten aufstellen kann. Gleichzeitig würden die Kommunalwahlen durch die Angleichung an die anderen Wahlvorgaben eine Aufwertung erfahren und das Wahlrecht wäre insgesamt noch leichter zu verstehen, weil es keine Unterschiede mehr in Schleswig-Holstein gäbe.