Pädagogische Hilfe für Schüler

Die Landesregierung Schleswig-Holstein wird aufgefordert,

  • Die Anzahl der nicht als Lehrkraft arbeitenden Pädagogen an Schulen zu erhöhen
  • Jeden Schüler mindestens einmal im Jahr zu einem Gespräch mit einem unabhängigen nicht als Lehrkraft arbeitenden Pädagogen zu bitten.

Ein Update für unser Fächersystem

Die aktuellen Studentenkontingente sind nicht mehr zeitgemäß, wenn wöchentlich bis zu sechs Stunden ästhetische Fächer unterrichtet werden, andererseits jedoch der Informatikunterricht erst im nächsten Schuljahr für zwei Klassenstufen verpflichtend eingeführt wird. Unter anderem deshalb wollen die Jungen Liberalen Kiel das Fächersystem für die Klassenstufen 5 bis 9, bzw. 10, verändern, um mehr Individualisierung in der Bildung jedes einzelnen Schülers und jeder einzelnen Schülerin zu ermöglichen. Weiterhin fordern wir, dass Gemeinschafts-, Regionalschulen und Gymnasien in der Orientierungs- und Mittelstufe über ein identisches Fachangebot und identische Stundenzahlen der einzelnen Fächer mit verschiedenen Leistungsniveaus verfügen.

An den Stundenkontingenten der Hauptfächer (Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache) soll nichts verändert werden.

Wir fordern verpflichtenden, zwei-wochenstündlichen Sportunterricht ab der 5. Klasse, sowie verpflichtenden Geschichtsunterricht ab der 7. Klasse mit ebenfalls zwei Wochenstunden. Dazu unterstützen wir ausdrücklich die Entscheidung des Bildungsministeriums des Landes Schleswig-Holstein, einen verpflichtenden Informatikunterricht in den Klassenstufen 7 und 8 einzuführen. Dies sollte jedoch nur der Anfang sein und bis zum höchstmöglichen Bildungsabschluss verpflichtend gemacht werden.

Wir fordern die Etablierung der folgenden Wahlfachbereiche:

  • Ästhetischer Fachbereich, bestehend aus Musik, Kunst und Darstellendem Spiel. Dieser kann noch durch digitale Designkurse, o.Ä. ergänzt werden.
  • Gesellschaftswissenschaftlicher Fachbereich, bestehend aus Ethik, Politik und Recht, sowie Geografie oder Weltkunde.
  • Naturwissenschaftlicher Fachbereich, bestehend aus Physik, Biologie und Chemie.
  • Berufsvorbereitender Fachbereich, bestehend aus Wirtschaft, Technik, sowie sozialen Fächern. Dieser kann noch durch weitere berufsvorbereitende Angebote ergänzt werden.
  • die zweite Fremdsprache.

Der Religions-, Philosophie und Ethikunterricht soll im Fach Ethik vereint werden. Dort soll ebenfalls der Umgang mit den sozialen Medien vermittelt werden.

Wir wollen die strikte Klassenaufteilung auflockern, damit Mobbing erschweren, sowie die Knüpfung sozialer Kontakte innerhalb der Jahrgangsstufen fördern und unser Schulsystem individualisieren. Hierzu wollen wir das Wahlpflichtkurssystem reformieren und erweitern.

Hierzu fordern wir:

  • verpflichtenden Unterricht der Grundlagen der ästhetischen Fächer in Klassenstufen 5 und 6; danach Wechsel in ein Wahlpflichtsystem. Demnach sollen die Schülerinnen und Schüler aus dem Fachbereich jährlich jeweils ein Fach à zwei Wochenstunden auswählen.
  • Grundlagenunterricht der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer in Klassenstufen 5 bis 7. Danach soll die Abwahl eines Faches ab Klassenstufe 8 möglich sein.
  • den Unterricht der berufsvorbereitenden Fächer in Grundlagen in der 8. Klasse. Ab der 9. Klasse soll zu einem Wahlpflichtsystem übergegangen werden, in welchem jährlich zwei Fächer à zwei Wochenstunden auszuwählen sind.
  • die Einführung von zwei naturwissenschaftlichen Fächern zu je 2 Wochenstunden in Klassenstufe 5. Die Einführung des dritten Fachs soll in Klasse 6 erfolgen. Ab Klasse 9 soll den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geboten werden, zwei naturwissenschaftliche Fächer auf jeweils eine Wochenstunde zurückzusetzen und das dritte Fach mit zwei Wochenstunden beizubehalten.
  • die Einführung der zweiten Fremdsprache ab Klassenstufe 7. Dort sollen idealerweise mehrere Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.

Arbeit von politischen Jugendorganisationen in Kiel als ehrenamtliches Engagement in Kiel stärken

Die Arbeit von politischen Jugendorganisationen, die sich im Rahmen der freiheitlichen-demokratischen Grundordnung engagieren, ist wesentlicher Teil der Meinungsbildung in unserer Gesellschaft und Demokratie und auch bei Kindern und Jugendlichen.
Nicht ohne Grund werden Parteien ausdrücklich in unserem Grundgesetz erwähnt. Dort heißt es in Artikel 21, dass Parteien bei der politischen Willensbildung mitwirken. Dies gilt auch für politische Jugendorganisationen.

 

In den vergangenen Jahren ist die ehrenamtliche Parteiarbeit, gerade für politische Jugendorganisationen, im öffentlichen Raum schwieriger geworden. Auch in Kiel dürfen für Parteiveranstaltungen städtische und andere öffentliche Gebäude und Räumlichkeiten nicht uneingeschränkt überlassen werden. Daneben sind Auflagen für die Durchführungen von Informationsständen und Plakataktionen strenger geworden. Diese Entwicklung schränkt die Möglichkeiten von örtlicher Parteiarbeit und politischer Willensbildung gerade für Kinder und Jugendliche ein und schadet damit der Demokratie vor Ort.

 

Daneben beobachten wir weiter ein Sinken der Wahlbeteiligung. Das ist ein Phänomen, das an Kiel nicht vorbeigeht. In einigen Stadtteilen liegt die Wahlbeteiligung mittlerweile regelmäßig unter 20 Prozent. Das ist kein Zustand, den man akzeptieren sollte. Neben den Parteien sollte auch die Stadt Kiel stärker über Konzepte und Strategien nachdenken, wie man diesem Problem begegnen kann.

 

Aus diesen Gründen fordern die Jungen Liberalen Kiel:

  • Politische Jugendorganisationen sollten öffentliche Räumlichkeiten mindestens genauso nutzen dürfen wie andere Organisationen der Stadtgesellschaft.
  • Infostände oder andere Informationsmöglichkeiten von politischen Jugendorganisationen sollten an allen Orten, wo sich Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum treffen und aufhalten, genehmigt werden. Das gilt auch für Stände auf Wochenmärkten und anderen Veranstaltungen der Stadt Kiel.

 

Die Stadt Kiel sollte Konzepte und Strategien entwickeln, um die Bürgerinnen und
Bürger, besonders im Kindes- und Jugendalter, stärker für die Teilnahme an Wahlen
zu motivieren.

Klare Kante gegen Putin

Mit dem Einmarsch der russischen Truppen in die Ukraine und der Anerkennung der Gebiete Lugansk und Donezk hat Putin das Völkerrecht gebrochen. Die Kampfhandlungen in der Ukraine bedrohen das Leben der Zivilbevölkerung. Darüber hinaus existieren nach Angaben von UN-Botschafterin Bathsheba Nell Crocker glaubwürdige Geheimdienst-Informationen über die Erstellung von Listen mit identifizierten Ukrainern, die nach einer militärischen Besetzung getötet oder in Lager geschickt werden sollen. Es ist zu befürchten, dass sich diese Handlungen vor allem gegen politische Gegner, Journalisten, Minderheiten und LGBTIQ+-Personen richten.

 

Deutschland hat, nach dem Ausstieg aus der Atomkraft und der Kohle auf Erdgas als Brückentechnologie gesetzt. Dabei hat sich die Bundesrepublik auf russischen Gaslieferungen verlassen und sich abhängig von russischen Energieimporten gemacht.

 

Der Angriff auf die Ukraine ist ein Angriff auf Europa und die liberalen Werte. Er verändert die politische Lage in Europa unwiderruflich. Unsere Solidarität gilt der ukrainischen Bevölkerung.

 

Europa darf nicht länger Objekt in Putins Verhandlungen sein. Wir fordern die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den westlichen Partnern harte Maßnahmen gegen den Diktator Putin und das russische Regime zu beschließen.

 

Als kurzfristige Maßnahmen fordern wir:

• den Ausschluss Russland aus dem SWIFT-System.

• den sofortigen Stopp aller Rohöl-Importe.

• die Einfrierung von Konten russischer Staatskonzerne und Oligarchen sowie Reisesanktionen für eben diese.

• Weitere personenbezogene Sanktionen und Handelssanktionen auf EU-Ebene auf den Weg zu bringen.

• Die Beendigung des Sponsorings von russischen Staatsunternehmen für

Sportmannschaften, politische Stiftungen und kulturelle Angebote auf die politische Agenda zu setzen.

• Ausschluss Russlands von allen großen internationalen Sportveranstaltungen, wie den Olympischen Spielen, Formel 1 sowie unterschiedlichen Weltmeisterschaften.

• Militärische Maßnahmen müssen geschlossen und koordiniert erfolgen. Sie sollten neben der Verstärkung der Truppen an der NATO-Ostflanke (u. a. Litauen) auch Show of Force beinhalten. Hierzu fordern wir die Verlegung der Marine Verbände in das Schwarze Meer.

• Vorbereitungen für unbürokratische Aufnahme ukrainischer Geflüchteter zu treffen.

• Den sofortigen Rücktritt von politischen Entscheidungsträgen in Deutschland, die mit ihrem politischen Handeln die Abhängigkeit von russischem Erdgas begünstigt haben. Hierzu gehört auch die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig, welche die Stiftung Klima und Umweltschutz ins Leben gerufen hat.

 

Folgende mittelfristige Maßnahmen sollten ebenfalls auf den Weg gebracht werden:

• Aufbau einer alternativen Energie-Infrastruktur, um aus der Abhängigkeit von russischen Energie-Importen zu kommen.

• Zu dieser neuzuschaffenden Infrastruktur gehört insbesondere der Bau eines LNGTerminals in Brunsbüttel.

• Ausbau der alternativen Energien

• Vollständiger Stopp aller Energieimporte, insbesondere Erdgas und Kohle aus Russland.

• Einhaltung des NATO-2%-Ziels

#BoycottQatar22

Menschenrechte sind für die Jungen Liberalen Kiel unverhandelbar. Die Fußballweltmeisterschaft 2022 in Katar fußt auf staatlichen Repressalien und moderner Sklavenarbeit. Die FIFA präsentiert mit Katar ein Gastgeberland, welches nicht mit den liberalenGrundwerten vereinbar ist.

 

Daher fordern die Jungen Liberalen Kiel:

• Den diplomatischen Boykott durch deutsche Politiker und Vertreter.

• Einen sportlichen Boykott durch den Deutschen-Fußball-Bund. Die deutsche Nationalmannschaft nimmt nicht am Turnier teil.

Schweigefuchs für den Grauen Wolf

Die Jungen Liberalen Kiel treten entschlossen gegen jede Ideologie, die auf Rassenwahn beruht und sich gegen die Menschenwürde und dem Gedanken der Völkerverständigung richtet. Um dem gerecht werden zu können, gilt es neben dem herkömmlichen Rechtsextremismus, ebenfalls gegen den Rechtsextremismus ausländischer Provenienz gleichermaßen mit allen Mitteln des Rechtsstaates und der wehrhaften Demokratie vorzugehen.

Begründung:
Die türkisch-rechtsextremistische „Ülkücü“-Bewegung, die auch als „Graue Wölfe“ bezeichnet wird, hat sich in den 1930ern in der Türkei gebildet. Der Ideologie liegt die sowohl politisch-territoriale als auch ethnisch-kulturelle Überlegenheit zu Grunde, welche sich gegen nichttürkischen und nichtmuslimischen Bevölkerungsgruppen wie Kurden, Armeniern und Juden richtet. Die „Grauen Wölfe“ verübten in der Vergangenheit in diversen Ländern Anschläge, darunter 1984 einen Anschlag auf eine Beratungsstelle für Migranten in Berlin und Progrome auf Aleviten in der Türkei.
Die „Türk Federasyon“ ist 1978 als formal unabhängige Organisation entstanden,  jedoch als Ableger der „Partei der Nationalistischen Bewegung (MHP)“, welche die größte rechtsextreme Partei in der Türkei ist. Von dieser Organisation haben sich die ATiB und ATB abgespalten. Diese drei Verbände bilden gemeinsam mit rund 20.000 Mitgliedern die größte rechtsextreme Bewegung Deutschlands.
Die Jungen Liberalen Kiel beäugen den Kampf gegen Rechts nicht mit Scheuklappen und fordern ein umfassendes Verbot der „Ülkücü“-Bewegung und dessen Symbolen. Zu dem bedarf es einer präziseren Beobachtung der in Deutschland agierenden Dachverbänden und effektivere Präventivmaßnahmen für Jugendliche.

Die nördliche Kiellinie für ganz Kiel

Die Jungen Liberalen fordern, dass die Stadt Kiel sich gegen eine Schließung der nördlichen Kiellinie (zwischen dem Marinehafen und dem Bellevueanleger) für den Autoverkehr entscheidet und stattdessen auf Konzepte setzt, die Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger gleichermaßen berücksichtigen.

Aschenbecher- und Mülleimerstationen an Kieler Stränden und Grünflächen

Die Jungen Liberalen Kiel fordern die Errichtung von Aschenbecherstationen und mobilen Mülleimerstationen an Stränden, wie dem Falckensteiner Strand, in Hasselfelde oder in Schilksee und auf Grünflächen, wie dem Schrevenpark, in Kiel. Solche Stationen sind an Eingängen von Parks und Zuwegen von Stränden aufzustellen und durch die Stadt zu unterhalten. An den Stationen sollen 15-20 Aschenbecher aus aufzufinden sein. Diese für jeden kostenlos ausleihbare und tragbare Behältnisse sollen die Zigarettenreste und Bierdeckel im öffentlichen Räum verringern und dazu anhalten seine Zigaretten bzw. weiteren Müll nicht auf dem Boden zu hinterlassen. An solchen Stationen ist es ebenfalls notwendig Sammelbehälter für die Entsorgung dieser Reste zu installieren.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Immunitätsnachweise

Bestimmt durch die stetig wachsende Zahl an vollständig Geimpften und Genesenen wird aktuell die gesellschaftliche Diskussion geführt, welche Einschränkungen für Immunisierte in welchem Umfang zurückgenommen werden.

Um eine weitere gesellschaftliche Spaltung und eine nicht notwendige Verschärfung der Debatte zu vermeiden sowie um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten, fordern die Jungen Liberalen Kiel die verantwortlichen Instanzen unverzüglich auf, rechtsgültige Mindestanforderungen an die Überprüfung und Ausgestaltung eines alltagstauglichen Nachweises des Immunitätsstatus anzugeben.
Die Darstellung des Immunitätsnachweises sollte sowohl in haptischer wie auch digitaler Form möglich sein. Außerdem sollte er robuster, als die aktuell gängigen Impfnachweise (gelbe WHO-Heftchen) sein.

Zum aktuellen Zeitpunkt arbeiten viele Unternehmen an solchen alternativen Immunitätsnachweisen.

Um gewährleisten zu können, dass Planungssicherheit herrscht und die Gewissheit, dass der Immunitätsnachweis den notwendigen rechtlichen Anforderungen entspricht, ist eine entsprechende rechtliche Grundlage notwendig.

Durch einen geregelten Nachweis des Immunitätsstatus wäre es in der Folge möglich, Besuche in Schulen, der (Außen-)Gastronomie, Museen, Clubs, Fitnessstudie etc. nach einem einheitlichen Konzept zuzulassen, ohne eine Gefährdung der Gesundheit zu riskieren und gleichzeitig das Ausmaß an tagesaktuellen Schnelltests zu verringern.

Als Mindestanforderungen sollte der Nachweis des Immunitätsstatus die Angaben aus § 22 IfSG enthalten:

1. Datum der Schutzimpfung
2. Bezeichnung und Chargen-Bezeichnung des Impfstoffes
3. Name der Krankheit, gegen die geimpft wird
4. Name und Anschrift des impfenden Arztes sowie
5. Unterschrift des impfenden Arztes oder Bestätigung der Eintragung des Gesundheitsamtes

Der Status als „Immun“ gilt dabei 14 Tagen nach Verabreichung aller notwendigen Impfdosen, also ab Tag 15 für die nachfolgenden 6 Monate, sowie nach einer später erfolgenden Auffrischimpfung.

Gleichberechtigt zur durchgeführten Schutzimpfung gilt auch der Nachweis einer überstandenen Infektion anhand eines positiven PCR-Ergebnisses. Dies jedoch erst 28 Tage nach Ausstellung und ebenfalls nur für 6 Monate.

Weiterhin ist eine eindeutige Identifizierung des Trägers des Immunitätsnachweises notwendig, um Fälschungen und insbesondere Missbrauch zu unterbinden. Dies kann gewährleistet werden, indem die ausstellende Stelle den Immunitätsnachweis an einen amtlichen Lichtbildausweis der betreffenden Person koppelt.

Weitere Anforderungen insbesondere an den digitalen Immunitätsnachweis sind eine Offline-Verfügbarkeit und eine grundlegende Datensparsamkeit, um einen Missbrauch nicht für die Immunitätsfunktion notwendiger Daten z.B. Adresse oder Telefonnummer direkt zu unterbinden.
Ebenso darf es nicht möglich sein, Bewegungs- oder Kontaktprofile zu erstellen, weshalb auch eine zentrale Speicherung der Immunitätsdaten zu unterbleiben ist und stattdessen ein dezentraler Ansatz verfolgt werden soll, wie er beispielsweise erfolgreich bei der Corona-Warn-App angewandt wird.

Sunset-Klausel

Die Jungen Liberalen Kiel halten es für wichtig, ihre eigene Beschlusslage regelmäßig zu überprüfen. Viele Beschlüsse fallen nach einigen Jahren aus der Zeit oder werden nach einiger Zeit in Teilen oder sogar vollständig obsolet (z.B. durch die Umsetzung enthaltener Forderungen). Daher sollen alle Beschlüsse der Jungen Liberalen in Zukunft mit einer Auslaufklausel, nach Vorbild der amerikanischen Sunset-Klausel versehen werden.
Um die Beschlusslage regelmäßig zu überprüfen und aktuell zu halten, fordern wir im Einzelnen:

1. Einführung einer Sunset-Klausel für die neuen Beschlüsse

Neue Beschlüsse werden mit einer Sunset-Klausel versehen. Der Antragsteller hat die Pflicht eine bestimmte zeitliche Beschränkung für die Gültigkeit des von ihm eingebrachten Antrags vorzuschlagen und kann dabei zwischen folgenden Gültigkeitsdauern wählen: 3, 5 oder 10 Jahre. Der Kreiskongress kann die vom Antragssteller beantragte Gültigkeitsdauer ändern, soweit sich eine Stimmenmehrheit dafür findet.
Alle nach Einführung der Klausel gefassten Beschlüsse verlieren ihre Gültigkeit somit spätestens nach 10 Jahren, wenn sie nicht erneut durch ein Beschlussorgan der Jungen Liberalen bestätigt werden.
Der Kreisvorstand archiviert sämtliche ausgesonderte Anträge in elektronischer Form. Eine Veröffentlichung findet nicht statt.

2. Bestätigung der Beschlusslage

Eine Bestätigung der Beschlusslage erfolgt durch den Kreiskongress. Um zu verhindern, dass sich der Kreiskongress zu lange mit der Überprüfung bereits bestehender Beschlusslage auseinandersetzt, erfolgt diese nach folgendem Verfahren: Der Kreisvorstand gibt eine Empfehlung für zu bestätigende/ streichende Beschlüsse und eine Sunset-Klausel für bestehende Beschlüsse an den Kreiskongress. Dieser kann die vorgeschlagenen Beschlüsse durch ein Votum bestätigen/streichen und ggf. anpassen. Eine Übersicht über die zu bestätigenden Beschlüsse wird den Mitglieder per Mail mit dem Antragsbuch zugesandt. Den Mitgliedern ist es möglich gegen die Empfehlung des Kreisvorstandes zu stimmen und eine Bestätigung oder Streichung von Beschlüssen zu fordern.

3. Überprüfung der bestehenden Beschlusslage

In einem ersten Schritt folgt eine Überprüfung der Beschlusslage, die älter als 8 Jahre ist. Bis zum 31.12.2021 werden hierzu alle Anträge überprüft, die vor dem 01.01.2013 verabschiedet wurden Danach erfolgt die Überprüfung aller weiteren Beschlüsse in 4-Jahres-Schritten.
Bis zum 31.12.2022: Überprüfung aller Beschlusslage, die vor dem 01.01.17 verabschiedet wurde.
Bis zum 31.12.2023: Überprüfung aller Beschlusslage, die vor dem 20.02.21 verabschiedet wurde

Danach erfolgt die Überprüfung gemäß der durch die Sunset-Klausel festgelegten Ablaufdauer.